Das Bankrecht lässt sich in die Bereiche öffentliches und privates Bankrecht einteilen. Das öffentliche Bankrecht umfasst insbesondere das Recht des deutschen Kreditwesens im Recht der Kapitalaufbringung und -erhaltung, das Zulassungsrecht, dem Bankenaufsichtsrecht sowie das Kapitalmarktrecht.
Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des privaten Bankrechts tätig. Durch das private Bankrecht werden insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und seiner Bank oder Sparkasse geregelt, es umfasst jedoch auch die privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Kreditinstituten untereinander und mit Dritten.
Im Bereich des privaten Bankrechts, treten immer wieder Probleme bei der Darlehensvergabe (z.B. Sittenwidrigkeit, Widerrufsmöglichkeit, etc.) bzw. der Darlehensrückabwicklung (Kündigung, Beitreibung etc.), der Absicherung durch Hypothek und Grundschuld, Bürgschaften sowie Sicherungsabtretungen (z.B. von PKW, Warenlager u. ä.), der Haftungsverwirklichung bei geleisteten Sicherheiten (z.B. Zwangsversteigerung und -verwaltung), aus dem Bereich bestehender Konten und der Kontoführung (Kontosperre, Pfändungen), dem Kapitalanlagerecht (Finanzierung geschlossener Immobilienfonds durch die Bank), dem Wertpapiergeschäft sowie der Haftung der Bank (z.B. Falschberatung) auf.