Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat jeder, der in seinem Eigentum, seinem Besitz, seiner Gesundheit oder in sonstigen Rechten verletzt wurde, Anspruch darauf, dass ihm der Schaden ersetzt wird. Der Geschädigte muss allerdings beweisen, dass der Schaden durch eine rechtswidrige und schuldhafte unerlaubte Handlung herbeigeführt wurde. Schadensersatz-Forderungen können in allen Lebensbereichen und durch vielfältige Handlungen entstehen. Es kann sein, dass Verträge nicht eingehalten werden, gekaufte Waren fehlerhaft sind oder Unfälle passieren.
In diesen Fällen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung ihrer Interessen und sorgen für eine zügige Bearbeitung ihrer Ansprüche.