Unsere Abteilung Kapitalanlegerecht beschäftigt sich mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Anlegern gegenüber Anlageberatern, Anlagevermittlern, Beteiligungsgesellschaften und Banken. Wir werden in Kapitalanlagesachen von führenden Rechtsschutzversicherern empfohlen.
1. In welchem Bereich sind wir tätig?
Seit den 90er Jahren hat sich ein grauer Kapitalmarkt entwickelt, auf dem mehrere Milliarden Euro umgesetzt werden, ohne dass eine staatliche Kontrolle vorhanden wäre. Leider kommt es sehr häufig dazu, dass sich die versprochenen Renditen nicht einstellen oder das Anleger sogar das einbezahlte Geld verlieren. Spätestens seit der Finanzkrise stehen auch die von Banken verkauften Finanzprodukte immer häufiger in der Kritik.
Wir haben in den letzten Jahren für eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
Aktuell stehen folgende Kapitalanlagen besonders im Fokus:
2. Wie setzen wir Ihre Ansprüche durch?
Wir klären für Sie zu Beginn eines Mandats ab, ob Ihre Rechtsschutz-versicherung die Kosten für unsere Tätigkeit übernimmt.
Wir legen großen Wert auf eine umfassende Aufklärung des relevanten Sachverhalts im persönlichen Gespräch. Hierdurch werden immer wieder wichtige Umstände bekannt, die bei einer schematischen Abfrage durch Fragebögen unter den Tisch gefallen wären.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung:
Telefon: 08331/95000
Email: info@menzundpartner.de
Ihre Anwälte: Dr. Andreas Mayer, Michael Götze