Mietrecht

Wohnungsmietrecht

Der wichtigste Bereich des Mietrechts ist die Wohnraummiete.

Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Rechte des Mieters immer weiter verstärkt, sodass man heute von einem "sozialen Mietrecht" spricht. Aber der Mieter hat auch Pflichten.

Die bedeutsamste ist, die Mietzinsen regelmäßig zu bezahlen, Schönheitsreparaturen durchzuführen, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde und die Mietsache pfleglich zu behandeln.

Der Mieter hat jedoch nach der am 01.09.2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses ein Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.

Das Mietverhältnis kann auch durch den Vermieter gekündigt werden. Der Vermieter benötigt dafür jedoch im Gegensatz zum Mieter einen Kündigungsgrund. Kündigungsgründe des Vermieters sind insbesondere:

  • Verzug des Vermieters mit dem Mietzins
  • Pflichtverletzung des Mieters
  • Eigenbedarf

 

Gewerbemietrecht

Neben dem Wohnraummietrecht spielt das Gewerbemietrecht eine große Rolle.

Auf diesem Gebiet besteht eine wesentlich größerer Gestaltungsfreiheit als im Wohnraummietrecht, da die Beschränkungen des sozialen Mietrechts hier nicht gelten.