Sozialrecht

Im Sozialrecht sind folgende Lebensbereiche geregelt:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe)
  • Rehabilitation und Soziales Entschädigungsrecht
  • Sozialhilfe
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Grundsicherungsrente

Für die Versicherten geht es in sozialrechtlichen Streitigkeiten häufig darum, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um eine bestimmte Sozialleistung zu erhalten.

 

Demgegenüber steht für Arbeitgeber häufig die Frage im Mittelpunkt, ob die von den Sozialkassen geforderten Beiträge angemessen und/oder zutreffend berechnet sind.

Im Hinblick auf den hohen Arbeitsaufwand, der regelmäßig mit sozialrechtlichen Fragen verbunden ist, sind wir auf diesem Rechtsgebiet ausschließlich gegen Honorarvereinbarungen tätig, wobei wir einen Stundensatz von 200,00 € pro Stunde zuzüglich der Mehrwertsteuer zugrundelegen.