Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Obwohl das Arbeitsrecht von eminent hoher Bedeutung ist, hat es der Gesetzgeber bis heute noch nicht geschafft, alle Vorschriften in einem Arbeitsgesetzbuch niederzulegen. Bis heute sind die maßgeblichen Vorschriften im BGB sowie in einer Vielzahl von Einzelgesetzen verstreut. Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig.
Die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis werden nicht nur durch die verschiedenen Gesetze geregelt, sondern darüber hinaus durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übungen, individuelle Arbeitsverträge.
Darüber hinaus unterliegen die arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Zeit einem ständigen Wechsel. Insgesamt ist die Politik derzeit bemüht, die Rechte der Arbeitnehmer wieder einzuschränken. Von großer Bedeutung für praktisch jedes arbeitsrechtliche Mandat ist auch die Verzahnung mit den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere zum Sozialgesetzbuch III, in dem die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld geregelt sind.
Eine große Bedeutung hat im Arbeitsrecht die höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Recht in vieler Hinsicht fortentwickelt und konkretisiert hat. Ohne eine umfassende Kenntnis dieser Rechtsprechung kann ein arbeitsrechtliches Mandat nicht richtig betreut werden.
Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:
Wichtiger Hinweis: Kündigungen können nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Eine Kündigung gilt immer dann als zugegangen, wenn das Kündigungsschreiben in den Briefkasten eingelegt worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Kündigungsempfänger in Urlaub befindet!! Es empfiehlt sich deshalb sofort den Rechtsanwalt zu informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen einleiten kann.