Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Das Insolvenzrecht umfasst neben den Regelungen der InsO insbesondere das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und auch das Strafrecht.

- Gläubiger und Schuldner, Insolvenzsicherung -

Wir beraten unsere Mandanten in der Krise des Unternehmens und den damit verbundenen spezifischen insolvenzrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Fragen.

Andererseits stehen wir Mandanten zur Seite, die entweder Forderungen gegen einen insolventes Unternehmen haben oder aber im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren auf Anfrage des Insolvenzverwalters Aufträge für das Schuldnerunternehmen durchführen sollen, um die Bezahlung der entstehenden Forderungen abzusichern.

Weiterhin sind wir auf dem Gebiet der Insolvenzsicherung von Forderungen tätig. Wir beraten unsere Mandantschaft über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zur Absicherung ihrer Forderungen bei möglichen Insolvenzen und einer Insolvenz des Schuldners.

Wir weisen darauf hin, dass wir keine Schuldner bei der Vorbereitung oder während eines Verbraucherinsolvenzverfahrens vertreten.