Im Bereich Medizinrecht vertreten wir insbesondere
- Ärzte
- Zahnärzte
- MVZ, Kliniken und Krankenhäuser
- Chefärzte
- angestellte Ärzte
- Apotheker
Häufig begleiten wir unsere Mandanten nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich, und bieten so integrierte Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand. Das spart unseren Mandanten Kosten, Zeit und unnötige Wege.
Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Approbation / Zulassung
- Arbeitsrecht
- Verträge (Belegarztverträge, Chefarztverträge, Verträge angestellter Ärzte, Mietverträge für Praxen und Apotheken)
- Arztrecht und Berufsrecht
- Medizinprodukterecht
- Kooperationsverträge
- Gründung, Beratung und Beendigung von Gemeinschaftspraxen/Praxisgemeinschaften
- Gebührenrecht
- Steuerrecht für Ärzte
- Vertragsarztrecht
- Vertragszahnarztrecht
- Zahnarztrecht
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelrecht