Medizinrecht

Im Bereich Medizinrecht vertreten wir insbesondere

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • MVZ, Kliniken und Krankenhäuser
  • Chefärzte
  • angestellte Ärzte
  • Apotheker

Häufig begleiten wir unsere Mandanten nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich, und bieten so integrierte Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand. Das spart unseren Mandanten Kosten, Zeit und unnötige Wege.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Approbation / Zulassung
  • Arbeitsrecht
  • Verträge (Belegarztverträge, Chefarztverträge, Verträge angestellter Ärzte, Mietverträge für Praxen und Apotheken)
  • Arztrecht und Berufsrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Kooperationsverträge
  • Gründung, Beratung und Beendigung von Gemeinschaftspraxen/Praxisgemeinschaften
  • Gebührenrecht
  • Steuerrecht für Ärzte
  • Vertragsarztrecht
  • Vertragszahnarztrecht
  • Zahnarztrecht
  • Apothekenbetriebsordnung
  • Arzneimittelrecht