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Vorladung als Beschuldigter


27.09.2023

Tipps vom Anwalt

 

Einladung zur Beschuldigtenvernehmung: Das mulmige Gefühl, wenn die Polizei sich meldet

 

Es ist ein Szenario, das niemand gerne erleben möchte: Ein Anruf oder Schreiben von der Polizei, mit der Aufforderung, zur Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen. Diese Situation kann äußerst stressig und beängstigend sein, insbesondere wenn man nicht genau weiß, was einen erwartet und wie man sich am besten verhalten sollte. In diesem Blogbeitrag werden wir genau dieses Thema behandeln und Ihnen wichtige Informationen und Ratschläge bieten, um in einer solchen Situation angemessen zu reagieren.

Unsere Strafrechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Memmingen, Kempten und Illertissen steht Ihnen zur Seite und kann Ihnen bei rechtlichen Fragen und Problemen helfen.

 

Die Einladung zur Beschuldigtenvernehmung: Was bedeutet das?

 

Die Einladung zur Beschuldigtenvernehmung ist ein Schreiben oder ein Anruf von der Polizei, der Sie auffordert, in einer Polizeidienststelle zu erscheinen, um Fragen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Ermittlung zu beantworten. Dies kann eine beunruhigende Erfahrung sein, da Sie möglicherweise befürchten, in eine strafrechtliche Angelegenheit verwickelt zu sein. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Vorladung bei der Polizei verschiedene Adressaten haben kann:

  1. Als Zeuge: In einigen Fällen werden Sie lediglich als Zeuge befragt, um Informationen zu einem Vorfall oder einer Straftat zu liefern, bei der Sie anwesend waren. In diesem Fall sind Sie nicht der Beschuldigte. Wenn Sie kein Aussageverweigerungsrecht oder Zeugnisverweigerungsrecht haben, dann müssen Sie aussagen. Diese Rechte bestehen bei nahen Angehörigen oder wenn Sie Gefahr laufen, sich selbst belasten zu müssen.

     

  2. Als Beschuldigter: Wenn die Polizei denkt, dass Sie als Täter einer Straftat in Betracht kommen, werden Sie als Beschuldigter vorgeladen. Dies bedeutet, dass Sie bzw. Ihr Handeln möglicherweise Gegenstand der Ermittlungen sind.

     

Ihre Rechte bei einer Beschuldigtenvernehmung

 

Als Beschuldigter haben Sie bestimmte Rechte, die Sie während der Vernehmung schützen sollen:

  1. Recht auf Schweigen: Sie haben das Recht zu schweigen und müssen keine Fragen beantworten, die Sie belasten könnten. Es ist ratsam, dieses Recht auszuüben, bis Sie rechtliche Beratung erhalten haben.

     

  2. Recht auf anwaltliche Vertretung: Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, bevor Sie Aussagen machen.

     

Muss ich zur Beschuldigtenvernehmung erscheinen?

 

Grundsätzlich sind Sie in Deutschland nicht verpflichtet, einer Einladung zur Beschuldigtenvernehmung der Polizei Folge zu leisten. Dies bedeutet, dass Sie nicht gezwungen sind, persönlich zu erscheinen. Es ist jedoch ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

 

Praxistipp:

Sagen Sie einen etwaigen Termin kurz telefonisch ab, ohne sich in ein Gespräch verwickeln zu lassen. Dies verhindert einen Anruf der Polizei oder einen möglicherweise überrumpelnden Überraschungsbesuch.

 

Es gibt verschiedene Gründe, warum es sinnvoll sein kann, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor Sie auf die Einladung reagieren:

  1. Schutz Ihrer Rechte: Ein erfahrener Strafverteidiger kann sicherstellen, dass Ihre Rechte während der Vernehmung respektiert werden und Sie nicht auf Vernehmungstricks, die sogenannte "kriminalistische List" hereinfallen. Dies ist entscheidend, um eine mögliche Selbstbelastung zu vermeiden.

     

  2. Risiken abwägen: Ein Anwalt kann Ihre Situation analysieren und Ihnen dabei helfen, die Vor- und Nachteile einer Teilnahme an der Vernehmung zu verstehen. Je nach den Umständen kann es ratsam sein, auszusagen oder zu schweigen. Was gesagt ist, das ist gesagt. Eine Aussage können Sie nicht später wieder zurücknehmen. Eine unüberlegte frühe Aussage wird oft überschätzt und schadet rückblickend mehr, als eine überlegte Aussage später.

     

  3. Verteidigung vorbereiten: Wenn Sie tatsächlich beschuldigt werden, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung von entscheidender Bedeutung, um Ihre Verteidigung vorzubereiten und sicherzustellen, dass keine wichtigen Beweise übersehen werden.

     

Fazit: Rechtzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend

 

Die Einladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei kann eine beängstigende Erfahrung sein, aber Sie haben Rechte, die Sie schützen sollen. In den meisten Fällen ist es ratsam, vor einer Vernehmung rechtliche Beratung von einem erfahrenen Strafverteidiger einzuholen. Unsere Strafrechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Memmingen, Kempten und Illertissen steht Ihnen zur Verfügung, um Sie zu unterstützen und zu beraten.

 

5 einfache Praxistipps zur Beschuldigtenvernehmung:

 

  • Erst zum Anwalt, dann (nicht) zur Polizei.
  • Was einmal gesagt ist, steht in der Akte und kann nicht einfach zurückgenommen werden.
  • Es ist besser erst die Akte zu kennen und dann ggf. eine Aussage zu machen.
  • Die Polizei ist nicht der Freund des Beschuldigten, sondern deren Job sind Ermittlungen.

 

Denken Sie daran, dass Ihr Anwalt Ihr bester Verbündeter in dieser Situation ist. Er oder sie kann Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Wenn Sie eine Einladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben oder Fragen zu strafrechtlichen Angelegenheiten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Interessen zu schützen.

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