
Patientenverfügung
Patientenverfügung in Memmingen, Kempten und Illertissen
Mit zwei Grundsatzentscheidungen in 2016 und 2017 hat der BGH viele Patientenverfügungen für nicht verbindlich erklärt und für Unsicherheit gesorgt.
Die Folgen einer nicht bindenden Patientenverfügung können eklatant sein: Eine solche Verfügung stellt dann lediglich einen schriftlichen Behandlungswunsch dar. Das hat zur Folge, dass vor Beendigung der Behandlung, z.B. der künstlichen Ernährung eine Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden muss.
Ist es sinnvoll, eine bindende Patientenverfügung zu errichten oder besser, nur einen schriftlichen Behandlungswunsch zu äußern, um dem Gericht eine Kontrolle zu ermöglichen?
Wir raten zur Errichtung einer für den Arzt verbindlichen Patientenverfügung. Wenn das Betreuungsgericht dem schriftlichen Behandlungswunsch nicht eindeutig entnehmen kann, dass die Einstellung der künstlichen Ernährung erfolgen soll, wird die künstliche Ernährung im Zweifel fortgesetzt! Zudem werden den Angehörigen schwierige Entscheidungen abgenommen.
Was sind die Anforderungen an eine bindende Patientenverfügung?
Wir haben auf Grundlage der beiden aktuellen Grundsatzentscheidungen des BGH eine nach der derzeitigen Rechtslage wirksame, bindende Patientenverfügung entwickelt. Das Muster unserer Patientenverfügung muss an Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin bei uns, wir beraten Sie rund um das Thema Patientenverfügung!
Wir sind dabei ausschließlich gegen Honorarvereinbarungen tätig, wobei wir für unsere Leistungen einen Stundensatz von 280,00 € pro Stunde zuzüglich der Mehrwertsteuer zugrunde legen.
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