
Scheidungsrecht / Scheidungsanwalt
Scheidungsrecht / Scheidungsanwalt in Memmingen, Kempten und Illertissen
Wer eine Scheidung plant, sollte sich frühzeitig mit einem unserer Scheidungsanwälte beraten, denn dem Scheidungsantrag muss ein Trennungsjahr vorausgehen. Die häufig gewünschte „Blitzscheidung“ ist nur möglich, wenn sich die Ehepartner über den Trennungszeitpunkt einig sind. Wie die Trennung genau zu erfolgen hat und worauf dabei zu achten ist, bedarf einer eingehenden Besprechung mit Ihrem Scheidungsanwalt, denn Fehler beim Vollzug der Trennung können später zu erheblicher Verzögerung des Scheidungsverfahrens führen. Lassen Sie sich beraten!
In Härtefällen (z. B. Straftaten gegen den Ehegatten) kann eine Scheidung ausnahmsweise auch sofort beantragt werden: Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen hierfür vorliegen, können wir in einem persönlichen Beratungstermin besprechen.
Im Scheidungsverfahren besteht vor den Gerichten Anwaltszwang, d. h. jeder Ehegatte muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wenn sich die Eheleute einig sind, sich scheiden zu lassen und keine Anträge zu anderen familienrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise des Ehegattenunterhalts und des Zugewinnausgleichs gestellt werden sollen, genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehepartner muss lediglich der Scheidung zustimmen. Wir vertreten Sie im Rahmen Ihres Scheidungsverfahrens!
Zu beachten ist, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht übernimmt. In der Regel wird nur Kostenschutz für eine anwaltliche Erstberatung gewährt. Für Ehepaare, die im Wesentlichen in allen Punkten, die im Zusammenhang mit der Scheidung zu regeln sind, einig sind, ist es somit aus Kostengründen interessant, nur einen Anwalt mit der Scheidung zu beanspruchen.
Kontaktieren Sie die Fachanwälte für Familienrecht Alexandra Menz oder Stephan Thomae oder Larissa Laqua, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht
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