
Sorgerecht
Sorgerecht in Memmingen, Kempten und Illertissen
Miteinander verheirateten Eltern steht die Sorge für gemeinschaftliche Kinder gemeinsam zu. Das setzt das Gesetz als selbstverständlich voraus, obwohl das Gesetz es nicht ausdrücklich sagt. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die volljährige Mutter die Alleinsorge.
Zumeist wird das Thema Sorgerecht im Fall der Scheidung relevant:
Es gilt der Grundsatz, dass das Sorgerecht bei beiden Eltern verbleibt. Dies ist in den meisten Fällen sinnvoll: Die Eltern sollten versuchen, die Beziehungsebene von ihrer Elternebene zu trennen. Auch wenn die Beziehung zwischen dem Ehepaar (oder den unverheirateten Partnern) gescheitert ist, bleiben beide Partner Eltern. Eltern sollten sich daher bemühen, im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohl des Kindes ihr Sorgerecht auszuüben. Scheitert die Einigung, kann jeder Elternteil das Familiengericht anrufen mit dem Antrag, ihm die Entscheidung in der Einzelfrage oder insgesamt zu übertragen.
Das Sorgerecht betrifft Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Beispielsweise die Aufenthaltsbestimmung, Schulbesuch, Ausbildung und Berufswahl, Fragen der ärztlichen Behandlungsart, Impfungen, Bestimmung des Bekenntnisses, Unterbringung in einem Internat, Vermögensangelegenheiten oder ähnliches.
Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Umgangsrecht, das jedem Elternteil unabhängig vom Innehaben der elterlichen Sorge zusteht. Maßgeblich für die Ausübung des Umgangsrechtes ist allein das Wohl des Kindes. Ob Sie sorgeberechtigt sind, ist für die Wahrnehmung Ihres Umgangsrechtes nicht von Bedeutung.
Wir beraten Sie im Konfliktfall über das Für und Wider einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht und die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines Verfahrens. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, übernehmen wir auch die Vertretung im Gerichtsverfahren. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin mit uns!
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