Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht in Memmingen, Kempten und Illertissen

Wo immer es um einen Unterhaltsanspruch geht – Geltendmachung oder Abwehr – vertreten wir als Fachanwälte kompetent und engagiert Ihre Interessen und Rechte.

 

Kindesunterhalt

Eltern haben ihren Kindern Unterhalt zu gewähren. Dies gilt in jedem Fall, wenn sie minderjährig sind und kein eigenes Einkommen haben. Auch volljährigen Kindern wird Unterhalt geschuldet, wenn sie sich in der Erstausbildung befinden.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle.

Wer zur Bezahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist, muss in die Düsseldorfer Tabelle eingruppiert werden. Dazu ist die Ermittlung seines unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommens notwendig.

Wir beraten Sie gerne, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht.

Beachten Sie auch unsere Blog-Beiträge dazu:

https://www.menzundpartner.de/news/der-mindestunterhalt-fuer-minderjaehrige-kinder-steigt-zum-01012023

https://www.menzundpartner.de/news/faq-kindesunterhalt-stand-01012023

 

 

Trennungsunterhalt

Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Sie rund um das Thema Trennungsunterhalt.

Trennungsunterhalt können Sie grundsätzlich vom Trennungszeitpunkt bis zur Rechtskraft der Scheidung erhalten. Ab der Rechtskraft der Scheidung können Sie nur noch nachehelichen Unterhalt geltend machen.

Unklar ist in der Praxis häufig der genaue Trennungszeitpunkt. Maßgeblich für den Trennungszeitpunkt ist die Mitteilung der Trennungsabsicht gegenüber dem Ehegatten, eine „heimliche“ Trennung ist somit für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt nicht ausreichend.

Wir klären Sie auf, ob und in welcher Höhe Ihnen Trennungsunterhalt zusteht. Im Gegenzug überprüfen wir für Sie ebenso, ob Sie zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet sind und weisen die geltend gemachten Unterhaltsansprüche ggf. zurück. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin mit uns!

Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Trennungsunterhalt besteht AnwaltszwangWir übernehmen Ihre gerichtliche Vertretung vor dem Familiengericht!

 

Ehegattenunterhalt

Bei der Geltendmachung sowie bei der Abwehr von Ehegattenunterhalt vertreten wir als Fachanwälte für Familienrecht kompetent und engagiert Ihre Interessen und Rechte.

Der Unterhaltsanspruch der Ehegatten untereinander hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Hierzu existieren Richtlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte, die ständig der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden. Wegen ihres Umfangs können sie hier nicht dargestellt werden, die Errechnung der Unterhaltsansprüche erfordert eine sorgfältige Aufnahme der Vermögensverhältnisse beider Ehegatten. Jeder Ehegatte hat gegen den anderen einen Anspruch auf Auskunft über das erzielte Einkommen.

Ein Unterhaltsanspruch von Ehegatten besteht nur in den gesetzlich abschließend geregelten Fallgruppen: wegen Kindesbetreuung, wegen Alters, wegen Krankheit oder wegen Erwerbslosigkeit oder der sog. Aufstockungsunterhalt.

Wir beraten Sie, ob und in welcher Höhe Ihnen in Ihrer persönlichen Situation ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber Ihrem Ehegatten zusteht.

Ferner beraten wir Sie, falls Ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden, ob diese berechtigt sind. Wir klären Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch auf!

Kontaktieren Sie die Fachanwälte für Familienrecht Alexandra Menz oder Stephan Thomae oder Larissa Laqau, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Familienrecht

  • Veranlassen Sie einen Rückruf mit dieser Mail.
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    Sie erreichen uns zu den genannten  Kanzlei-Öffnungszeiten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!