
Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung in Memmingen, Kempten und Illertissen
Unsere Scheidungsanwälte beraten Sie umfassend zur Klärung der Vermögensauseinandersetzung und Regelung des Zugewinns.
Im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens wird der Zugewinnausgleich durchgeführt. Ehegatten, die keinen notariellen Ehevertrag geschlossen haben, leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beim Zugewinnausgleich wird bei jedem Ehegatten das Anfangsvermögen mit dem jeweiligen Endvermögen verglichen. Der Ehegatte, der einen höheren Vermögenszuwachs während der Ehe erzielen konnte, ist dem anderen Ehegatten zum Ausgleich verpflichtet. Die Berechnung des Zugewinns und die Höhe des Ausgleichsanspruchs sind in der Praxis von zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten geprägt: Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Familienrecht beraten!
Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Zugewinnausgleich sind auch meist andere Vermögensgegenstände im Fall einer Scheidung auseinanderzusetzen: das gemeinsame Haus, Bankkonten, gemeinsame Schulden oder der Pkw. Wir unterstützen und vertreten Sie nicht nur bei der Abwicklung des Zugewinns, sondern bei der gesamten Vermögensauseinandersetzung im Fall einer Scheidung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin mit uns!
Wir beraten Sie im Konfliktfall über das Für und Wider einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht und die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines Verfahrens. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, übernehmen wir auch die Vertretung im Gerichtsverfahren. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin mit uns!
Kontaktieren Sie die Fachanwälte für Familienrecht Alexandra Menz oder Stephan Thomae oder Larissa Laqua, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht
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