Strafrecht / Strafverteidiger

Strafrecht / Strafverteidiger in Memmingen, Kempten und Illertissen

Nutzen Sie als Verdächtigter oder Beschuldigter in Ermittlungs- und Strafverfahren Ihre Rechte. Sie haben nur wenige, aber die machen Sie stark! Schauen Sie die 6 Video-Tipps auf Youtube und prägen Sie sich das richtige Verhalten ein. Es lohnt sich!

Von allen Rechtsgebieten greift das Strafrecht am stärksten in die individuelle Freiheit des Einzelnen ein. Wer von einem Ermittlungsverfahren betroffen ist, sieht sich einem Machtapparat gegenüber, dessen Vorgehen und Befugnisse ihm häufig nicht bekannt sind. Dabei ist beileibe nicht jeder, gegen den die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermittelt, auch schuldig: Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren wird eingestellt, bevor es zur Anklageerhebung kommt.

In der Regel kennt der Betroffene seine Rechte nicht. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen, um die Möglichkeiten einer wirksamen Verteidigung voll auszuschöpfen. Dazu bedarf es besonderer Kenntnisse im Strafrecht und im Strafprozessrecht, insbesondere, was den Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden angeht.

Die Stellung des Strafverteidigers ist durch das Gesetz vorgegeben; er verfolgt ausschließlich die Interessen seines Mandanten mit dem Ziel, ein optimales Ergebnis zu erreichen. Aus diesem Grund hat der Verteidiger das Recht, jederzeit und ohne Überwachung mit dem Mandanten zu sprechen. Seine Unterlagen dürfen nicht beschlagnahmt werden, vertrauliche Informationen, die der Beschuldigte seinem Verteidiger gibt, darf dieser nicht an die Behörden weitergeben.

Wer selbst betroffen ist von einem Ermittlungs- oder Strafverfahren, hat stets die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Dieses Recht haben auch die Ehegatten und nahen Verwandten des Beschuldigten. Die Entscheidung, ob eine Aussage gemacht wird, sollte immer in Absprache mit dem Rechtsanwalt erfolgen. Für das Aussageverweigerungsrecht ist es unerheblich, ob man formell als Beschuldigter oder noch als Zeuge geführt wird.

Wichtige Verhaltensregeln:

  • Machen Sie keine Angaben bei der Polizei, bevor Sie sich nicht mit einem versierten Strafverteidiger beraten haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie glauben, sich nichts vorzuwerfen zu haben. Vernehmungstermine bei der Polizei müssen Sie nicht wahrnehmen, die Polizei kann Ihr Erscheinen nicht erzwingen.
  • Widerstehen Sie der Versuchung, sich in diesem Verfahrensstadium durch eine Aussage bei der Polizei ohne Anwalt zu entlasten.
  • Glauben Sie nicht den Zusagen von Polizisten, ein Geständnis zum jetzigen Zeitpunkt würde sich erheblich strafmildernd auswirken. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist immer noch genug Zeit für ein Geständnis, wenn es veranlasst ist.
  • Lassen Sie sich nicht durch Drohungen mit Untersuchungshaft einschüchtern. Untersuchungshaft ist nur in wenigen gravierenden Fällen, insbesondere bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, möglich.
  • Führen Sie sich vor Augen: Sie haben als Beschuldigter nur wenig Rechte. Die wesentlichen Rechte sind Ihr Schweigerecht und das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren. Machen Sie von diesen Rechten Gebrauch!

Verinnerlichen Sie die wertvollen Tipps für Beschuldigte in den Videos weiter unten auf dieser Seite. So trifft es Sie nicht unvorbereitet, wenn Sie völlig unerwartet ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Sei es zum Beispiel bei einer Haudurchsuchung um 5 Uhr morgens (typisch!), sei es - noch unter Schock stehend - nach einem Unfall.

Kontaktieren Sie die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Renate Bens oder Dr. Holger Hoffmann

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