Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht für Privatpersonen in Memmingen, Kempten und Illertissen

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, es regelt die Beziehungen zwischen Staat und den Bürgern und untergliedert sich in mehrere Teilmaterien:

Im Verwaltungsrecht tritt der Staat dem Bürger auf vielfältige Art und Weise gegenüber. Auch das staatliche Handeln ist aber an Recht und Gesetz gebunden. Ob und inwiefern der Staat diese Grenzen einhält, wird von Gerichten kontrolliert. Ihre Interessen bei Ämtern und Gerichten aussichtsreich zu vertreten, bedarf spezieller Kenntnisse der betroffenen Rechtsgebiete und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Wir stehen Ihnen in allen Phasen des Verwaltungsverfahrens - egal ob im Rahmen einer Antragstellung, des Widerspruchsverfahrens oder in einem gerichtlichen Verfahren - zur Seite:

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Abgabenrechts: Sie haben einen Beitragsbescheid über Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge erhalten? Wir klären Sie auf, ob und in welcher Höhe Sie zur Beitragszahlung verpflichtet sind.

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts ist die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten im Bereich des Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Baunachbarrechtes.

Mit unseren beiden Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Gerhard Menz und Rechtsanwältin Dorothea Baiker verfügen wir auf diesem Gebiet über geballte Fachkompetenz!

Zudem vertreten wir Sie in den Bereichen des Beamten- und Schulrechtes, des Umweltrechtes und des Kommunal- und Ordnungsrechtes. Sprechen Sie uns an!

Kontaktieren Sie die Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht Dorothea Baiker oder Rechtsanwalt Gerhard Menz

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