
Arbeitsrecht - Unternehmen
Arbeitsrecht für Unternehmen in Memmingen, Kempten und Illertissen
Qualifizierte Beratung und Vertragsgestaltung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht sichern die Mitarbeiterzufriedenheit und den Betriebsfrieden.
Im Vorfeld: Was können Sie als Arbeitgeber im Vorfeld tun, um spätere Konflikte mit Arbeitnehmern zu vermeiden?
Am Anfang jedes Arbeitsverhältnisses steht der Abschluss eines Arbeitsvertrages. An dieser Stelle werden die Weichen für die zukünftige Zusammenarbeit und die Vermeidung späterer Konflikte gestellt:
Wir unterstützen und beraten Sie beim Erstellen Ihrer Arbeitsverträge und überprüfen Ihre bisherigen Arbeitsverträge auf Rechtskonformität und Rechtssicherheit.
Es muss beachtet werden, dass sich die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von arbeitsvertraglichen Klauseln in ständigem Wandel befindet. Die Unwirksamkeit von einzelnen Klauseln in Ihren Arbeitsverträgen führt dazu, dass die unwirksamen Klauseln schlicht keine Anwendung finden und nicht nur auf ein zulässiges Maß reduziert werden.
Die Verwendung eines rechtssicheren Arbeitsvertrages auf Arbeitgeberseite ist daher unabdingbar. Unverzichtbar ist beispielsweise eine wirksame Ausschlussfrist für die Ansprüche des Arbeitnehmers.
Im Konfliktfall: Was können Sie als Arbeitgeber unternehmen, wenn Sie mit einem Arbeitnehmer nicht mehr zufrieden sind und sich von ihm trennen möchten?
Eine wirksame Kündigung hat zahlreiche Voraussetzungen, in jedem Fall will sie gut vorbereitet sein.
Wir beraten Sie im Rahmen der Vorbereitung einer Kündigung und über das Vorliegen und Schaffen der entsprechenden Voraussetzungen. Hier gilt: Nichts unternehmen, kann häufig teurer werden, als den Mut zur Kündigung aufzubringen.
Ferner können wir Ihnen unabhängig von einer Kündigung alternative Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses aufzeigen, Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile erörtern, um auf diesem Weg die optimale Lösung für Sie zu finden.
Neben Konflikten mit den Arbeitnehmern könnten für Sie als Arbeitgeber auch Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat auftreten. Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Zudem häufen sich in der Praxis die Fälle, in denen gegen Arbeitgeber wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit vorgegangen wird. In enger Zusammenarbeit mit unseren beiden Fachanwälten für Strafrecht Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens können wir Ihnen auch in diesem Bereich mit fundiertem rechtlichen Rat zur Seite stehen.
Kontaktieren Sie die Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Carina Streipert oder Rechtsanwalt Gerhard Menz mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
- Veranlassen Sie einen Rückruf mit dieser Mail.
- Oder telefonisch: Lassen Sie sich einen Termin geben.
Wählen Sie dazu eine der 3 Kanzlei-Telefonnummern in der Fußzeile.
Sie erreichen uns zu den genannten Kanzlei-Öffnungszeiten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

