
Steuerstrafrecht / Wirtschaftsrecht
Steuerstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht in Memmingen, Kempten und Illertissen
Die erfolgreiche Verteidigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen erfordert meist integrierte fachanwaltliche Kompetenz in mehreren Rechtsgebieten zugleich. Zum Beispiel besondere Kenntnisse, zum einen im Strafrecht, zum anderen in dem jeweiligen Rechtsgebiet (Steuerrecht, Handelsrecht, Baurecht u.a.), in dem gegen Gesetze verstoßen sein soll.
Speziell in Steuerstrafsachen ist es häufig erforderlich, sich der Kompetenz eines Steuerberaters zu versichern, der die zulässigen und unzulässigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kennt. Erforderlich ist aber auch, einen engagierten und durchsetzungsfähigen Strafverteidiger zu haben, der die Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpft. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Rechtsanwälten können wir dies sicherstellen.
In der Praxis vertreten wir häufig Fälle der Scheinselbstständigkeit. In diesen Fällen betreuen und beraten wir Sie sowohl Bereich des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich des Veruntreuens von Arbeitsentgelt, als auch hinsichtlich der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Im Bereich der Wirtschaftskriminalität spielen 2 Gruppen von Delikten eine besondere Rolle: Zum einen betrügerische Handlungen im Geschäftsleben, zum anderen Konkursdelikte.
Neben der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen übernehmen wir auch die aktive Strafverfolgung, wenn Sie durch unlautere Machenschaften ihres Geschäftspartners (z.B. wettbewerbswidrige Absprachen, Bestechung, Betrug) geschädigt wurden. Wir arbeiten den Sachverhalt auf und formulieren bereits den Strafantrag so, dass die Staatsanwaltschaft ohne Verzögerung die Ermittlungen aufnehmen kann.
Aktuell vertreten wir auch zahlreiche Mandanten im Bereich Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen,
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