Sozialversicherungsrecht und Scheinselbständigkeit

Sozialversicherungsrecht / Scheinselbständigkeit in Memmingen, Kempten und Illertissen

Von uns werden Sie in Fragen des Sozialversicherungsrechts und der Scheinselbständigkeit fachanwaltlich und steuerrechtlich kompetent betreut.

In den letzten Jahren gehen die Sozialversicherungsträger wiederholt dazu über, im Rahmen von Betriebsprüfungen die Vertragsverhältnisse freier Mitarbeitern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzustufen. Die Folge hieraus sind in der Regel hohe Nachzahlungen, die sehr leicht fünf- und sechsstellige Beträge erreichen können und zu einem erheblichen finanziellen Risiko für das Unternehmen werden. Häufig werden hierbei aber auch Fallkonstellationen aufgegriffen, die in der Vergangenheit bei anderen Betriebsprüfungen des Sozialversicherungsträgers unbeanstandet geblieben sind.

Wir unterstützen Sie bei der Abwehr von Ansprüchen des Sozialversicherungsträgers im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit während des Betriebsprüfungsverfahrens, aber auch bei der Erhebung von Einsprüchen gegen entsprechende Bescheide des Sozialversicherungsträgers und bei der Erhebung von Klagen zum zuständigen Sozialgericht.

Aufgrund unserer Kompetenz im Bereich Recht und Steuern können wir auch in diesem Bereich Sie umfassend beraten.

Kontaktieren Sie Steuerberater und Rechtsanwalt Dr. Andreas Mayer, Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht und zugleich Fachanwalt für Steuerrecht.

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