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Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von Beschäftigten, Kunden oder Lieferanten speichert, muss die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Wenn mindestens 20 Mitarbeiter mit EDV befasst sind, oder z. B. Überwachungskameras im Einsatz sind, muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Wer den Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, riskiert empfindliche Bußgelder oder sogar ein Strafverfahren.
Viele Unternehmen empfinden die Datenschutzvorschriften als lästige Pflicht, Innovationsbremseund Kostenfaktor. Dabei kann guter Datenschutz ein Unternehmen sogar besser machen: Wer darauf verweisen kann, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, empfiehlt sich als zuverlässiger Geschäftspartner. Wer über ein Datenschutzkonzept und ein IT-Sicherheitskonzept verfügt, gewinnt einen Überblick über die in seinem Unternehmen stattfindenden Prozesse. Mit einem IT-Sicherheitskonzept schützt das Unternehmen seine eigenen Unternehmensdaten vor Datenpannen. Deutsche Datenschutz- und Datensicherheitsstandards stellen im internationalen Wettbewerb einen Standortvorteil dar.
Die Rechtsanwälte Dr. Andreas Mayer, Dr. Carina Streipert und Stephan Thomae sind IHK zertifizierte Datenschutzbeauftragte.
✓ Erstkontrolle, Ist-Situation ✓ Datenschutzkonzept: Vorbereitung und Umsetzung ✓ Rechtsberatung rund um den Datenschutz ✓ Mitarbeiter-Schulung ✓ Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden ✓ Bußgeldverfahren
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