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Grundsteuererklärung - Abgabefrist verlängert!
26. Oktober 2022
Achtung Immobilienbesitzer! Die Grundsteuer wird derzeit auf der Basis von sog. Einheitswerten festgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung der Einheitswerte als verfassungswidrig. Der Bundesgesetzgeber reagierte mit der einer Grundsteuerreform.
Zum 01.01.2022 findet eine neue Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte statt.
Die elektronisch abzugebenden Grundsteuererklärungen können bereits seit 01. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER oder elektronisch authentifiziert durch einen Steuerberater eingereicht werden.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endete zum 31. Oktober 2022. Aufgrund des kurzen Bearbeitungszeitraumes von nur vier Monaten wurde die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz am 13. Oktober 2022 verlängert.
Die neue Abgabefrist wird um drei Monate verlängert und endet zum 31.01.2023!

Wie wir Ihnen helfen können?
Sie sind auch von der Grundsteuerreform betroffen und haben noch keine Steuererklärung abgegeben? Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Übermittlung Ihrer Grundsteuererklärung!
Artikel verfasst von
Giuseppe Abbruzzesi, Steuerberater

weiterer Steuerberater
Dr. Andreas Mayer, Steuerberater,Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Tel.: 08331 - 9500 - 0 / info(at)menzundpartner.de