NEWS
Video: Bauen im Außenbereich
16. Dezember 2021
Insbesondere in ländlichen Gebieten stellt sich häufig die Frage, wie Grundstücke im Außenbereich genutzt werden dürfen. Grundsätzlich soll der Außenbereich von Bebauung freigehalten werden. Welche Ausnahmen es hiervon gibt und wann Ihr Grundstück im Außenbereich liegt, wird in diesem Video erklärt.
Hier geht es direkt zu unseren Informationen zum Bau- und Architektenrecht.
Ansprechpartner im BAURECHT und ARCHITEKTENRECHT
Gerhard Menz, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht
Dorothea Baiker, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Franziska Maurer, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Bau- und Archtitektenrecht
Tel.: 08331 - 9500 - 0 / info(at)menzundpartner.de