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Erbrecht

Der richtige Anwalt macht den Unterschied.

Anwalt Erbrecht Kempten

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Ihr Erbrecht Anwalt in Kempten

 

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  • Wir sind auf Erbrecht spezialisiert und kennen sowohl Fallstricke als auch die Lösungen.
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Unsere Top Mandanten-Bewertungen sprechen für sich ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️.

Das Erbrecht erscheint zunächst verständlich, aber die wahren Herausforderungen liegen oft im Verborgenen und erfordern das Fachwissen eines Rechtsanwalts. Lassen Sie uns kostspielige Fehler vermeiden, die meist auch den Familienfrieden gefährden.

Anwälte und Steuerberater von Menz & Partner.
Hier sind die Fachanwälte für Erbrecht Dr. Holger Hoffmann und Franziska Heidl zu sehen und Rechtsanwalt Felix Binder mit Schwerpunkt im Erbrecht

unsere Leistungen im Erbrecht in Kempten mit

  • zwei Fachanwälten für Erbrecht und zwei erfahrene Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Erbrecht.

  • weiteren Experten im Familienrecht, Steuerrecht u.a.

  • schnelle Terminen und langjähriger Erfahrung im Erbrecht.

  • Ihr Anliegen im Erbrecht Kempten wird hauptsächlich von Rechtsanwältin Laqua und Fachanwältin für Erbrecht Heidl betreut.

 

Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Menz & Partner.

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Erben.

 

Das Erben beinhaltet nicht nur die Übertragung von Vermögen, sondern oft auch rechtliche Fragen:

 

  • Wie können Erbengemeinschaften aufgelöst werden?
  • Gibt es Ansprüche auf den Pflichtteil?
  • Wie sind die Anordnungen in einem Testament zu verstehen?
  • Kann ein Testament angefochten werden?
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Die Lösungen mögen auf den ersten Blick einfach erscheinen, sind jedoch oft komplex. Wir bieten Ihnen eine klare rechtliche Einschätzung und stehen Ihnen sowohl in beratender Funktion als auch vor Gericht zur Seite.

Anwalt Felix Binder für Erbrecht in Kempten

Vererben.

 

Die Nachlassplanung umfasst nicht nur die Übertragung von Vermögen im Erbfall, sondern auch die lebzeitige Übergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ein gut durchdachtes Testament kann unerwartete erbrechtliche Situationen regeln.

 

Da jedes Vermögen und jede Familie einzigartig sind, erfordert die Nachlassplanung eine individuelle Herangehensweise. Übereilte Schenkungen aus falschen Beweggründen, wie Steuerängsten oder Nachahmung, können unvorhersehbare Folgen haben, ebenso wie eine unüberlegte Verteilung im Testament.

 

Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie, um sowohl Steuerfallen als auch mögliche Familienkonflikte zu vermeiden und Ihr Vermögen sowie den Familienfrieden zu bewahren.

Franziska Heidl, Fachanwältin für Erbrecht, während einer Beratung.
Erfahren Sie mehr:
Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder andere Erben werden in der Regel erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners als Schlusserben eingesetzt. Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder oder andere Erben werden in der Regel erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners als Schlusserben eingesetzt.

 

 (Klicken Sie hier, um mehr zum Berliner Testament zu erfahren) 

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, der bestimmten nahen Angehörigen eines Verstorbenen trotz testamentarischer Enterbung einen Mindestanteil am Nachlass sichert. Der Pflichtteil muss binnen 3 Jahren gegen den oder die Erben geltend gemacht werden und beträgt als reiner Geldanspruch die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

 

 (Klicken Sie hier, um mehr über den Pflichtteil zu erfahren) 

Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft bezeichnet eine Gemeinschaft von Erben, die gemeinschaftlich das Vermögen (Nachlass) eines Verstorbenen erben. Diese tritt in Kraft, wenn der Erblasser mehrere Erben in seinem Testament oder nach der gesetzlichen Erbfolge bestimmt hat. Innerhalb der Erbengemeinschaft wird das Vermögen als Ganzes verwaltet, bis eine Einigung über die Aufteilung erzielt wird oder eine gerichtliche Erbauseinandersetzung erfolgt. Jeder Miterbe hat dabei ein Recht auf seinen Anteil, kann aber über den Nachlass nur gemeinsam mit den anderen Erben verfügen.

 

 (Klicken Sie hier, um mehr über die Erbengemeinschaft zu erfahren) 

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Sie regelt die Erbansprüche nach einem festgelegten Schema, das die Verwandtschaft zum Erblasser berücksichtigt. Nach gesetzlicher Erbfolge erbt zum einen der Ehegatte und zum anderen die Verwandten.

 

 (Klicken Sie hier, um mehr zur gesetzlichen Erbfolge zu erfahren) 

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer auf den Vermögensübergang durch Erbschaft und eng verknüpft mit der Schenkungssteuer, die auf unentgeltliche lebzeitige Vermögensübertragungen erhoben wird. Deren Zweck ist es, die Ansammlung von Vermögen in der Hand einzelner Personen oder Familien zu besteuern und somit eine gerechtere Vermögensverteilung zu fördern.

 

 (Klicken Sie hier, um mehr über die Erbschaftssteuer zu erfahren) 

Erbe ausschlagen

Das Ausschlagen eines Erbes bedeutet, dass eine erbberechtigte Person nach dem Tod des Erblassers offiziell auf ihr Erbrecht verzichtet. Dies muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbberechtigung erfolgen. Die Ausschlagung hat zur Folge, dass der Ausschlagende so behandelt wird, als wäre er von Anfang an nicht erbberechtigt gewesen. Dadurch rückt in der Regel der nächste Berechtigte in der Erbfolge nach.

 

 (Klicken Sie hier, um mehr über die Ausschlagung des Erbes zu erfahren) 

Häufig gestellte Fragen