KOSTEN
Gebühren und Honorare für Anwälte und Steuerberater
1. Erstes Beratungsgespräch
Für das erste Beratungsgespräch berechnen wir Ihnen in allen Fällen 190 € inkl. Mehrwertsteuer.
Im Rahmen dieses ersten Beratungsgesprächs besprechen wir mit Ihnen den Fall und beraten Sie hinsichtlich der Rechtslage, den Erfolgsaussichten und der weiteren Vorgehensweise. Ein erstes Beratungsgespräch dauert 30-40 Minuten, maximal 45 Minuten. Falls die Sache mit der ersten Beratung abgeschlossen ist, fallen keine weiteren Kosten an, ansonsten klären wir Sie am Ende des Beratungsgespräch über die weiteren Gebühren auf. Kommt es im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs zur Mandatserteilung, richten sich die Kosten nach der abgeschlossenen Honorarvereinbarung.
2. Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren
Die gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung unserer Tätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Gegenstandswert. Dieser richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten, bei Forderungsstreitigkeiten also nach der Höhe der Geldsumme, bei Schadensersatzansprüchen nach der Höhe des geltend gemachten Schadens, bei Einkommensteuererklärungen nach der Summe der Einkünfte.
Gerne berechnen wir Ihnen Ihr individuelles Kostenrisiko.
3. Abrechnung nach Zeitaufwand
Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit bieten wir Ihnen zu Beginn des Mandates alternativ an, unsere Tätigkeit auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes nach Stundensätzen abzurechnen. Hierbei erhalten Sie im Sinne optimaler Kostentransparenz eine genau nachprüfbare Aufstellung über die erbrachten Tätigkeiten. Unsere Stundensätze betragen bis 350,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand kommt nur in Betracht, wenn wir dies vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit schriftlich vereinbaren.
4. Pauschalhonorare
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit, z. B. einem Dauerberatungsmandat, bietet sich ein pauschales monatliches Honorar an, das auf der Basis des voraussichtlichen Aufwandes (z. B. zwei oder drei Stunden pro Monat) kalkuliert wird. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen, die im alltäglichen Geschäftsbetrieb entstehen, zeitnah bearbeiten zu lassen, ohne in jedem Einzelfall die Kosten zu erfragen. Gerne übernehmen oder unterstützen wir gegen monatliche Festpreise Ihre Finanz-/Lohnbuchhaltung, unser Angebot reicht hierbei von der Full-Service-Leistung bis hin zur reinen Unterstützung Ihres hauseigenen Buchhaltungspersonals
5. Strafsachen
Eine aktive, optimale Strafverteidigung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand. Es ist unter Umständen notwendig, eigene Ermittlungen anzustellen, Zeugen aufzusuchen oder andere Recherchen zu betreiben. Eine optimale Strafverteidigung beginnt, bevor das polizeiliche Ermittlungsverfahren begonnen hat und nimmt während des gesamten Verfahrens Einfluss. Die gesetzlichen Gebühren des RVG sind nicht ausreichend, um eine solche Strafverteidigung zu honorieren. Wir nehmen Strafverteidigungen daher nur gegen freie Gebührenvereinbarungen an und sind nicht als Pflichtverteidiger tätig. In einem durchschnittlichen Fall müssen Sie je nach Aufwand mit Kosten zwischen 1.500,00 € und 4.000,00 € für die Strafverteidigung rechnen, in komplexen und aufwändigen Verfahren auch mehr.