Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht in Memmingen, Kempten und Illertissen

Im Bereich der Vorsorgevollmacht stehen wir Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite. Über das Thema Vorsorgevollmacht sollten Sie sich möglichst frühzeitig Gedanken machen, da Situationen, in denen Vorsorgevollmachten zum Tragen kommen, in jedem Lebensalter und Lebensabschnitt auftreten können.

Eine wirksame Vorsorgevollmacht verhindert die Bestellung eines Betreuers oder Berufsbetreuers durch das Betreuungsgericht. Ein Betreuer wird bestellt, wenn ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Wenn Sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person namentlich benennen, die im Falle des Vorliegens der Betreuungsvoraussetzungen für Sie Handeln und Sie vertreten darf, wird diese Person einem gerichtlich bestellten Betreuer vorgezogen.

Neben der Verhinderung eines gerichtlich angeordneten Betreuers hat das Erstellen einer Vollmacht zahlreiche andere Vorteile: Zum einen können Sie eine Person Ihres Vertrauens wählen, zum anderen können Sie den Umfang der Vollmacht selbst definieren.

Wir beraten Sie rund um das Thema Vorsorgevollmacht und erstellen Ihre Vorsorgevollmacht nach Ihren persönlichen Wünschen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns!

Wir sind dabei ausschließlich gegen Honorarvereinbarung tätig, wobei wir für unsere Leistungen einen Stundensatz von 320,00 € pro Stunde zuzüglich der Mehrwertsteuer zugrunde legen.

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