
Erledigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung
Erledigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung
Eine gute Finanzbuchhaltung ist zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten nötig und vor allem die Grundlage für den Unternehmenserfolg. Nur durch eine aktuelle und aussagekräftige Buchhaltung können Sie die Entwicklung Ihres Unternehmens stets zuverlässig einschätzen, Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen, Verbesserungspotenziale ausnutzen und unnötige Steuerbelastungen vermeiden.
Während größere Unternehmen eigene Personalabteilungen vorhalten können, ist bei kleineren Unternehmen die Übertragung der Lohnbuchhaltung auf eine Steuerkanzlei meist die wirtschaftlich vernünftigere Lösung. So können teure Softwareanschaffungen und –aktualisierungen sowie unnötiger Zeitaufwand verhindert werden, außerdem ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Zu unserer integrierten Steuer- und Rechtsberatung gehört hierbei auch die Klärung von rechtlichen Risiken und Problemen bei Arbeitsverträgen aller Art.
Unser Service im Bereich Finanz- und Lohnbuchhaltung richtet sich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Er reicht von der Full-Service-Dienstleistung als ausgelagerte Buchhaltungs- und Personalabteilung bis hin zur Unterstützung Ihres firmeneigenen Buchhaltungspersonals durch unser Spezialwissen. Hierbei legen wir Wert auf ein faires und überschaubares Preis-Leistungsverhältnis.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei
- der Kontierung und Erfassung der Belege
- der Abgabe elektronischer Umsatzsteuervoranmeldungen
- der Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen, mit Vorjahres- und Branchenvergleich
- der Offene-Posten-Buchhaltung und Einrichtung von Kostenstellen
- der Vermeidung von Nachteilen bei Betriebsprüfungen
- der Vorschau auf das Jahresergebnis und dessen Optimierung
Kontaktieren Sie Steuerberater und Rechtsanwalt Dr. Andreas Mayer, Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht und zugleich Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater Giuseppe Abbruzzesi.
Sie und Ihre Teams freuen sich, Ihr Vertrauen zu erhalten und zu rechtfertigen.
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- Oder telefonisch: Lassen Sie sich einen Termin geben.
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Sie erreichen uns zu den genannten Kanzlei-Öffnungszeiten.
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