Person am Laptop mit leuchtender Glühbirne in der Hand.

Gewerblicher Rechtsschutz Patentrecht

Kein Fall ist zu groß. Kein Fall ist zu klein.

Anwalt gewerblicher Rechtsschutz Patentrecht Memmingen

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Sie suchen einen Anwalt für Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Patentanwalt in Memmingen?

 

Wir beraten spezialisiert Unternehmen und Privatpersonen in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Hier sind die Rechtsanwälte und Steuerberater von Menz & Partner zu sehen.
Viktoria Neun

Vorteile bei
Menz & Partner

  • Rechtsanwältin Viktoria Neun und unser Kooperationspartner Patentanwalt Stefan Pfister

  • im Bedarfsfall Spezialisten aus weiteren Fachbereichen

  • schnelle Termine

  • langjährige Erfahrung

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Wir sind Ihnen bei allen Fragen behilflich.

Wettbewerbsrecht

Wettbewerb ist gut, aber nur wenn er fair bleibt. Wenn Ihr Erfolg mit unlauteren Mitteln angegriffen wird, müssen Sie sich zur Wehr setzen.

 

Wir unterstützen Sie bei Wettbewerbsverstößen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Dies sind insbesondere Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Ein solcher liegt z.B. in:

 

  • unerwünschter Werbung
  • Täuschung durch irreführende Werbung
  • wahrheitswidrige Behauptungen über Konkurrenten und Mitbewerber
Armdrücken zweier Männerarme mit Daten im Hintergrund.

Geistiges Eigentum

 

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Innovationen. Vor Erteilung ist ein Prüfungsverfahren erforderlich, in welchem die Erfindung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit untersucht wird

 

Als Gebrauchsmuster werden – ähnlich dem Patent – Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Als ungeprüftes Schutzrecht hat das Gebrauchsmuster den Vorteil der schnelleren Eintragung ins Register und somit der schnellen Verfügbarkeit .

 

Als Marke können unter anderem Zeichen, Abbildungen, Formen und Klänge geschützt werden, die zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen geeignet sind. Eine Marke wird durch eine Eintragungsverfahren in einem amtlichen Registrierungsverfahren erlangt. Unter das Markengesetz fallen weiterhin geschäftliche Bezeichnungen, wie Unternehmenskennzeichen, und geographische Herkunftsangaben.

 

Das Designrecht schützt das Aussehen und die Erscheinungsform eines Produktes. Zur Eintragung ins Designregister muss der Gegenstand neu sein und Eigenart besitzen.

 

Das Urheberrecht schützt die geistigen Werke des Schöpfers vor unberechtigter Nutzung. Dies können Bilder, Musik- oder Bühnenstücke, Videos oder auch Sprachwerke, wie zum Beispiel ein Comic oder Software, sein.

 

In den vorgenannten Schutzrechtsarten unterstützen wir Sie gerne

  • bei der Überprüfung der Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit, zum Beispiel durch Recherchen zum Stand der Technik oder im Markenbestand
  • im Erteilungsverfahren vor den in- und ausländischen Patent- und Markenämtern
  • bei Angriffen gegen Ihre Schutzrechte, zum Beispiel bei einem Einspruch oder einer Löschungsklage sowie
  • im Verletzungsfall in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

 

Außerdem unterstützen wir Sie im Bereich des geistigen Eigentums in allen weiteren rechtlichen Aspekten. Hierzu gehören unter anderem

  • die Ausarbeitung von Verträgen (Vertraulichkeits-, Kooperations-, Lizenzverträge)
  • Portfoliomanagement
  • Überwachung der Aktivitäten Ihrer Marktbegleiter im gewerblichen Rechtsschutz.