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29.06.2021

AIA: Zugriff auf türkische Konten


Drohen Türken in Deutschland Steuerhinterziehungsverfahren?
Seit dem 1. Juni 2021 nimmt die Türkei am Verfahren AIA teil. AIA steht für den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten. Diese Änderung betrifft zahlreiche in Deutschland lebende Türken. Die größte Gefahr dürfte darin liegen, dass türkische Selbstständige in Deutschland ihre Gewerbeerlaubnis verlieren könnten, wenn sie Einnahmen in der Türkei den deutschen Behörden gegenüber verschwiegen haben. Auch Steuerrückzahlungen drohen – und im Extremfall Geld- und Freiheitsstrafen. AIA meldet Einnahmen in der Türkei an deutsche Finanzämter Das Verschweigen unversteuerter Einkünfte auf einem Konto in Ausland kann zu straf- und steuerrechtlichen Verfolgungen führen. Das neue Verfahren AIA wird mit hoher Wahrscheinlichkeit viele bisher nicht gemeldete Einkünfte oder Vermögen (zum Beispiel aus Immobilien oder Gewerbebetrieben in der Türkei) den deutschen Finanzämtern zugänglich machen. Auch dann, wenn Gewinne oder Vermögen bereits in der Türkei versteuert wurden, raten Experten zu einer freiwilligen Angabe beim zuständigen deutschen Finanzamt. Denn die Sorge vor einer ungerechtfertigten Doppelbesteuerung ist meist ungerechtfertigt. Die Finanzämter müssen bereits in der Türkei geleistete Steuern von Rechts wegen bei der Festsetzung der Steuer in Deutschland berücksichtigen. Viel riskanter ist es, eine Meldung „auf den letzten Drücker“ vorzunehmen und dadurch in die Gefahr einer Strafverfolgung zu gelangen. Neben der Strafe für Steuerhinterziehung selbst (Geld- oder Freiheitsstrafe) kann das Verschweigen von Einkünften im Ausland auch das Gewerbe im Inland betreffen. Denn wenn eine Verurteilung im Führungszeugnis auftaucht, wird es schwierig, eine Gewerbeerlaubnis zu bekommen. In vielen Fällen kann eine vorhandene Erlaubnis dann auch widerrufen werden. Selbstanzeige und AIA – was ändert sich? Neue Erkenntnisse der Finanzämter in Deutschland durch das Verfahren AIA werden mit Sicherheit Auswirkungen auf viele in Deutschland lebende Türken haben. Die Verunsicherung ist deshalb verständlicherweise groß. Wie viele Fälle es geben wird, ist bisher nicht absehbar. Folgendes steht jedoch bereits fest und ist Bestandteil der Vereinbarung zwischen der Türkei und Deutschland:
  • Die Einleitung eines Strafverfahrens soll dann in Betracht kommen, wenn es um ungeklärte Beträge von über 100.000 Euro geht.
  • Wenn ein Verdacht besteht, sollen die Finanzämter Zugriff auf bis zu zehn Jahre alte Informationen erhalten.
  • Bei einer Kooperation der Betroffenen mit den Finanzbehörden kann die Frist verkürzt werden: fünf statt zehn Jahre.
Der Zugriff auf türkische Konten erfolgt dabei mittelbar: In der Türkei sind die Finanzinstitute verpflichtet, Kontodaten an die dortigen Finanzämter zu melden. Die türkischen Steuerbehörden melden diese nach Deutschland, wenn der Kontoinhaber dort lebt. Für Deutsche mit Wohnsitz in der Türkei gilt dies entsprechend. Rechtsberatung statt Unsicherheit Wie die deutschen Finanzämter in der Praxis auf die neuen Erkenntnisse durch AIA reagieren werden, ist noch offen. Allerdings besteht aktuell für viele in Deutschland lebende Türken die Gefahr, in das Visier deutscher Behörden zu geraten. Das Risiko einer Prüfung durch das Finanzamt besteht auch für die Empfänger von Sozialleistungen. Ob eine Selbstanzeige Türken in Deutschland Vorteile bietet, ist immer eine Frage des Einzelfalls und sollte von einem Fachanwalt für Steuerrecht geprüft werden. Unüberlegte Angaben haben häufig negative Folgen. So können bereits formale Fehler in der Anzeige zwar zu einer Aufdeckung von Taten, aber nicht zur Straffreiheit führen. Wer von einer Selbstanzeige profitieren und straffrei ausgehen möchte, sollte deshalb schnell handeln – aber nicht ohne rechtlichen Rat. Denn die Straffreiheit nach § 371 AO (Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung) tritt nur dann ein, wenn die Behörden noch kein Verfahren in Gang gesetzt haben oder noch keine Außenprüfung angekündigt haben. Es lohnt sich also, nicht erst auf ein Schreiben des Finanzamts zu warten. Das gilt vor allem für hohe Geldbeträge. Betroffene sollten sich rechtzeitig von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten lassen. Und selbstverständlich gilt für alle Informationen, die dem Anwalt mitgeteilt werden, eine umfassende Schweigepflicht. [ Menz & Partner für Rechtsbeistand – Beratungstermin vereinbaren ]
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