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Anklageschrift erhalten und Hauptverhandlung verhindern?


05.12.2023

Häufig bleiben Beschuldigte im Ermittlungsverfahren untätig in der Hoffnung, dass keine Anklage erhoben wird. Umso größer ist dann der Schreck, wenn die Anklageschrift im Briefkasten liegt. Dann stellt sich die nächste Frage: Kann man die Hauptverhandlung noch verhindern?

 

Wann wird Anklage erhoben?

 

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie anhand der Sach- und Rechtslage davon ausgeht, dass in der Hauptverhandlung eine Verurteilung sehr viel wahrscheinlicher als ein Freispruch ist.

 

Hauptverhandlung verhindern

 

1. Frühzeitige rechtliche Beratung: Der beste Schutzmechanismus besteht darin, schon im Ermittlungsverfahren rechtlichen Rat einzuholen. Die Verteidigung kann die Staatsanwaltschaft in vielen Fällen davon überzeugen, das Verfahren einzustellen, anstatt Anklage zu erheben.

 

2. Vorbringen im Zwischenverfahren

Theoretisch können im Zwischenverfahren nach Anklageerhebung Einwände gegenüber dem Gericht vorgebracht werden, sodass das Gericht das Hauptverfahren nicht eröffnet. In der Praxis kommt dies so gut wie nie vor, da sich das Gericht im Zwischenverfahren nicht übermäßig mit Einwänden befasst. Es müssen schon wirklich überzeugende Gegenbeweise oder rechtliche Einwände vorgebracht werden.

 

3. Kooperation mit der Strafverfolgung Da sich die Staatsanwaltschaft die Mühe der Anklageerhebung gemacht hat, nimmt diese ungern die Anklage wieder zurück. In einigen Fällen kann aber eine Absprache getroffen werden, dass bei Abwesenheit des Angeklagten und Anwesenheit des Verteidigers in das Strafbefehlsverfahren übergegangen wird. Der Angeklagte erspart sich dann den Gang zum Gericht und die Beweisaufnahme., muss aber mit einer Strafe rechnen. Für dieses Vorgehen ist unbedingt ein Anwalt erforderlich, da bei unentschuldigter Abwesenheit sonst ein Vorführungshaftbefehl ergehen kann.

 

Fazit: Nach Erhebung der Anklage ist eine Hauptverhandlung in den meisten Fällen nur theoretisch, aber praktisch fast nie zu verhindern, es sei denn es sind sehr durchschlagende Einwände oder Entlastungsbeweise vorhanden.

In einigen Fällen kann mit einem Anwalt der Erlass eines Strafbefehls bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung abgesprochen werden, sodass sich der Angeklagte den gang zu Gericht spart.

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