Körperverletzung zwischen mehreren Personen

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Anzeige wegen Körperverletzung: Diese Rolle spielt der Beweis


08.12.2023

Egal ob Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung erstatten möchten, oder ob gegen Sie eine Anzeige vorliegt: In beiden Fällen ist die Beweislage entscheidend. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es hierbei ankommt:

 

Die Einreichung einer Anzeige wegen Körperverletzung führt dazu, dass die Polizei wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt. Die Strafverfolgung muss dem Täter nachweisen, dass er die Straftat begangen hat. Hierzu sind Beweise notwendig.

 

Es gibt regelmäßig folgende Beweismittel :

 

  • Aussage des Geschädigten als Zeuge

In der Regel macht der Geschädigte eine Aussage als geschädigter Zeuge. Diese Aussage kann einen höheren oder niedrigeren Beweiswert haben. Wenn ein strafrechtlich unauffälliger, glaubwürdiger Zeuge das Gesamtgeschehen umfangreich, detailliert und stimmig zu sonstigen objektiven Beweismitteln schildert, wird der Aussage ein hoher Beweiswert zukommen.

Wenn dagegen eine mehrfach wegen Körperverletzung vorbestrafte Person mit widersprüchlichen Aussagen versucht eine unwahrscheinliche Notwehrsituation herbei zu reden, wird dieser Aussage eher ein niedrigerer Beweiswert zukommen.

 

  • Aussage unbeteiligter Zeugen

Daneben kann es Zeugenaussagen von unbeteiligten Dritten als Beweis geben. Der Beweiswert der Aussagen hängt stark von der individuellen Glaubhaftigkeit ab. Wenn eine Person sichtlich versucht den eigenen Angehörigen zu entlasten und erheblichen Belastungseifer gegenüber anderen Personen aufweist, ist die Aussage kein guter Beweis. Wenn dagegen eine völlig unbeteiligte Person das Gesamtgeschehen aus gutem Blickwinkel verfolgen konnte und detailliert schildert, wird diese Aussage ein guter Beweis sein.

 

  • Aussage des Beschuldigten

Schließlich kann sich auch der Beschuldigte äußern. Dies kann ein Geständnis oder ein Abstreiten der Vorwürfe sein. Als Beweis dient jedenfalls ein etwaiges Geständnis.

 

  • Ärztliche Berichte

Regelmäßig werden auch ärztliche Berichte/Atteste mit Verletzungen eingeholt. Daraus ergibt sich aber lediglich, was für eine Verletzung besteht. Ein Schluss auf die Herkunft der Verletzung oder eine konkrete Handlung ist meist nicht möglich. Atteste können aber als objektives Beweismittel im Zusammenhang mit einer Zeugenaussage aber einen entscheidenden Beweiswert haben. Denn wenn ein Zeuge konkrete Handlungen schildert, zu denen die Verletzungen passen, so wird diese Aussage eher als wahr zu beurteilen sein. Wenn dagegen Handlungen geschildert werden, die überhaupt nicht zu den Verletzungen passen, wird es Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage geben.

 

  • Digitale Beweise

Schließlich kann es auch Foto- oder Videoaufnahmen geben, die das Geschehen zeigen. Als objektives Beweismittel sind dies sehr gute Beweise, die nur schwer zu entkräften sind. Gerade wenn eine Person das Geschehen von Anfang an mit dem Handy filmt, hat dies sehr hohen Beweiswert.

 

  • Sonstige Beweismittel

Daneben kommen im Einzelfall noch weitere Beweise in Betracht, z.B. DNA Gutachten, Faserspuren usw., die in den meisten Fällen jedoch keine Rolle spielen.

 

Probleme bei Notwehr

Wenn Verletzungen und auch Körperverletzungshandlungen nachweisbar sind, dann verteidigen sich Täter häufig mit dem Einwand es sei Notwehr gewesen und man hätte sich nur gegen den Angriff des Gegners gewehrt.

Arztgutachten oder Fotos von Verletzungen lassen hierüber meist kein Rückschluss zu. Zudem stehen sich die Aussagen der Beteiligten gegenüber, die jeweils dem anderen den Beginn der Auseinandersetzung vorwerfen.

Wenn es hier keine weiteren Beweismittel wie weitere glaubhafte Zeugen, Ankündigungen der Straftat oder Videoaufnahmen gibt, wird das Verfahren meist nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da der Tatnachweis nicht zu führen sein wird.

 

Vorgehen bei Körperverletzung

Wenn Sie eine Körperverletzung begangen haben, verweigern Sie die Aussage und wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht.

 

Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung wurden, dokumentieren Sie sofort alle Verletzungen fotografisch. Begeben Sie sich zu einem Arzt und lassen Sie diesen die Verletzungen in einem Arztbericht feststellen. Erstatten Sie zeitnah Strafanzeige, da sie zeitlich nah am Geschehen noch am meisten wissen. Ihre Aussage muss wahrheitsgemäß und detailliert sein. Wenn Sie etwas nicht genau wissen, dann sagen Sie das so. Teilen Sie der Polizei die Anschriften weiterer Beteiligter mit, die den Vorfall mitbekommen haben.

 

Fazit: Die Beweislage macht den Unterschied, ein Verfahren eingestellt wird, oder ob eine Sanktion droht. Die Aussage des Geschädigten und ein Arztbericht genügen regelmäßig nicht zum Tatnachweis, wenn sich die Beteiligten jeweils auf Notwehr berufen.

Gibt es glaubhafte Zeugenaussagen von Dritten oder Video-/Bildaufnahmen, so kann der Tatnachweis oft geführt werden.

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