Bargeld wird verschenkt

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Schenkung von Bargeld


13.12.2023

Die Schenkung von Bargeld ist eine großzügige Geste, die den Beschenkten ohne Nachweis jedoch vor große Herausforderungen stellen kann. Egal, ob Sie einem Freund, Familienmitglied oder einer gemeinnützigen Organisation Geld schenken, ein korrekter Nachweis ist unerlässlich. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen rechtssicheren Nachweis für Ihre Bargeldschenkung erstellen und welche Schritte dabei zu beachten sind.

 

Warum ist ein Nachweis für Bargeldschenkungen wichtig?

 

Die Schenkung ist in § 516 BGB geregelt und bedeutet, dass eine Person etwas aus seinem Vermögen einer anderen Person ohne Gegenleistung zukommen lässt. Gerade diese Unentgeltlichkeit sorgt oft für Neid, weshalb Schenkungen häufig nachträglich angegriffen werden. In der erbrechtlichen Praxis verlangen z.B. regelmäßig die Erben des Schenkers die Schenkung vom Beschenkten heraus mit der Begründung, es habe gar keine Schenkung gegeben. Gleiches gilt auch schon zu Lebzeiten, wenn der Schenker z.B. infolge von Demenz geschäftsunfähig ist und durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer vertreten wird.

Der Beschenkte muss sich dann mit dem Einwand verteidigen, dass er das Bargeld nicht ohne Rechtsgrund, sondern aufgrund eines Schenkungsversprechens erhalten hat.

 

Wie ist die Beweislast für den Nachweis von Schenkungen vor Gericht?

Im Zivilprozess wird eine Klage auf Herausgabe des vermeintlichen Schenkungsgegenstandes auf § 812 Abs. 1 S. 1 BGB gestützt. Diese Norm ist in der Systematik des sogenannten "Bereicherungsrechts". Das Bereicherungsrecht ist die Anspruchsgrundlage dafür, dass unberechtigte Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden können. Derjenige, der sich auf den Anspruch beruft muss grundsätzlich darlegen und beweisen:

 

1. Dass es eine Vermögensverschiebung gab.

2. Wie es zu dieser kam.

3. Dass kein Rechtsgrund hierfür besteht.

 

Während es bei Bargeldschenkungen für den Anspruchsteller bereits schwierig sein kann, die Geldübertragung (also Punkt 1) nachzuweisen, ist dies bei Überweisungen leicht der Fall.

 

Im Ergebnis konzentriert sich die Beweislast auf den dritten Punkt. Zwar muss der Anspruchsteller grundsätzlich nachweisen, dass es gerade keine Schenkung gab; die Rechtsprechung hat aber gesehen, dass der Nachweis von etwas, das es nicht gibt, quasi unmöglich ist. Im Gegensatz dazu beruft sich der Beklagte ja gerade darauf, dass es eine konkrete Schenkung gab. Die Rechtsprechung bürdet ihm daher die sogenannte "sekundäre Beweislast" auf. Der Beklagte muss substantiiert (also ausführlich) den Sachverhalt der Schenkung darlegen. Bestenfalls hat er hierfür noch objektive Beweise. Diesen Vortrag muss dann hingegen der Kläger widerlegen.

 

Als Beweismittel kommt regelmäßig die Aussage des Schenkers in Betracht. Wenn dieser jedoch verstorben ist, oder die Schenkung selbst zurückfordert, fällt dieser Beweis weg. Ohne schriftliche Nachweise stehen hier regelmäßig die Aussagen verschiedener Personen gegenüber, die jeweils für ihre Angehörigen aussagen. Hierbei kommt es auf die Beweiswürdigung des Gerichts an, die unvorhersehbar ist. Dies kann dazu führen, dass Schenkungen entgegen des Willens des Schenkers zurückzugeben sind.

 

Wie kann der Beweis einfach geführt werden?

Die Lösung dieses Problems ist denkbar einfach: Schenker und Beschenkter treffen eine schriftliche Vereinbarung, in welcher der Schenker ausdrücklich niederlegt, dass die Vermögenszuwendung eine Schenkung ist. Am sichersten ist hierbei eine notarielle Beurkundung des Schenkungsversprechens. Regelmäßig wird jedoch auch eine privatschriftliche Bestätigung ausreichen.

 

Was passiert wenn der Schenker geschäftsunfähig ist?

Eine häufige Konstellation ist es, dass hochbetagte Personen Schenkungen an Angehörige durchführen. Diese Schenkungen werden gerne angenommen, ohne unhöflicherweise den geistigen Zustand des Schenkers oder der Schenkerin in Frage zu stellen. Da die Schenkung ein Rechtsgeschäft ist, ist es notwendig, dass der Schenker geschäftsfähig ist. Wenn der Schenker z.B. aufgrund von Demenz nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen, liegt Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB vor, welche das der Schenkung zugrunde liegende Rechtsgeschäft nach § 105 BGB unwirksam macht.

 

Beispiel: Vorsicht ist z.B. geboten, wenn eine Person jegliche Frage (egal ob "wie ist das Wetter?" oder "schenkst du mir 1000 €?" mit "Ja" beantwortet.

 

Wer muss die Geschäftsunfähigkeit nachweisen?

Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Volljährige grundsätzlich geschäftsfähig ist. Daher trägt derjenige, der das Gegenteil (also Geschäftsunfähigkeit) behauptet, die Beweislast. Dies ist derjenige, der die Schenkung zurückfordert.

 

Wie erstellt man einen rechtssicheren Nachweis?

  1. Schriftliche Vereinbarung: Beginnen Sie mit einer schriftlichen Vereinbarung, die alle relevanten Details enthält. Dazu gehören der Name des Schenkers, des Beschenkten, der Betrag, das Datum und der Zweck der Schenkung.

  2. Quittung oder Bestätigung: Eine Quittung oder Bestätigung über den erhaltenden Betrag ist sinnvoll. Hier sollten dieselben Informationen wie in der schriftlichen Vereinbarung enthalten sein. Achten Sie darauf, dass die Quittung von beiden Parteien unterzeichnet wird.

  3. Notarielle Beurkundung: Bei besonders hohen Beträgen kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein. Der Notar bestätigt die Schenkung und erstellt eine Urkunde mit hohem Beweiswert.

     

Was muss bei steuerlichen Aspekten beachtet werden?

Bargeldschenkungen können steuerliche Auswirkungen haben, weshalb sie regelmäßig dem Finanzamt mitgeteilt werden müssen. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.

 

Fazit

 

Die Schenkung von Bargeld ist eine großartige Möglichkeit, Wertschätzung auszudrücken. Ohne Nachweis, dass der Vermögensübertragung ein Schenkungsversprechen zugrunde lag, besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Schenkung zurückgefordert werden kann.

Um jedoch möglichen rechtlichen Komplikationen vorzubeugen, ist die Erstellung eines rechtssicheren Nachweises unerlässlich. Befolgen Sie die oben genannten Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Bargeldschenkung transparent, nachweisbar und rechtlich abgesichert ist.

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