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In diesem Jahr müssen alle Immobilieneigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben, damit das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die Umsetzung der Grundsteuerreform berechnen kann.Diese Bescheide sind dann ab 2025 die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde.
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