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Wie schreibt man ein Testament


22.04.2024

Ein Testament zu verfassen ist ein wichtiger Schritt, der dafür sorgt, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird, wenn Sie nicht mehr da sind. Dieser Leitfaden führt Sie durch den Prozess und erklärt jeden Schritt im Detail.

 

1. Bestimmen Sie Ihre Vermögensverhältnisse

 

Bevor Sie Ihr Testament verfassen, ist es wichtig, eine genaue Vorstellung von Ihrem Vermögen zu haben. Dazu gehören:

  • Immobilien: Erfassen Sie alle Immobilien, die Sie besitzen, einschließlich Häuser, Wohnungen, Grundstücke usw.
  • Finanzielle Vermögenswerte: Listen Sie alle Ihre Bankkonten, Sparbücher, Lebensversicherungen u.a. auf.
  • Persönliche Gegenstände: Machen Sie eine Liste Ihrer wertvollen persönlichen Gegenstände wie Schmuck, Kunstwerke, ggf. Fahrzeuge und Sammlerstücke.

Eine genaue Aufstellung Ihres Vermögens hilft Ihnen dabei, fundierte Entscheidungen über die Verteilung zu treffen.

 

Tipp für Ehegatten: Wenn Sie ohne Ehevertrag verheiratet sind, dann gehört Ihnen und Ihrem Ehegatten nicht "alles zusammen". Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen getrennt. Prüfen Sie daher, auf wen von Ihnen die Bankkonten laufen und wer bei Immobilien im Grundbuch eingetragen ist!

 

2. Entscheiden Sie, wer Ihre Erben sein sollen

 

Mit Ihrem Tod werden Ihre Vermögenswerte automatisch rechtlich auf den oder die Erben übergehen. Alle Vermögenswerte, die Sie nicht durch ein Vermächtnis anderen Personen zuordnen, verbleiben bei dem oder den Erben.

 

Zu den oft Begünstigten können gehören:

  • Familienmitglieder: Ehepartner, Kinder, Enkelkinder und andere Verwandte.
  • Freunde: Enge Freunde, die Ihnen besonders am Herzen liegen.
  • Wohltätige Organisationen: Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens für wohltätige Zwecke spenden möchten.

 

Tipp:

  • Denken Sie auch an "Ersatzerben", die Sie für den Fall einsetzen, dass der eigentliche Erbe nicht Erbe werden kann, z.B. weil er schon vorverstorben ist.
  • Wenn Sie mehrere Erben einsetzen, müssen diese sich über die Verteilung des Nachlasses einigen. Da hier oft Streit entsteht, sollten Sie keine Personen in eine Erbengemeinschaft zwingen, die gegenseitig Streit suchen.

 

3. Vermächtnisse

 

Wenn Personen nur einige einzelne untergeordnete Gegenstände oder Vermögenswerte erhalten sollen, dann können Sie diese im Wege des Vermächtnisses zuwenden. Dies kann z.B. ein Geldbetrag, Schmuck, Möbel o.ä. sein.

 

Tipp:

  • Der Vermächtnisnehmer "erbt" den Gegenstand nicht automatisch. Er wird vom Nachlassgericht benachrichtigt und kann den Gegenstand dann vom Erben herausverlangen.
  • Wenn Sie einem der Erben etwas "extra" zuwenden wollen, ohne dass dieser den Wert ausgleichen muss, ist dies ein "Vorausvermächtnis". Hier muss unbedingt erwähnt werden, dass der Vorausvermächtnisnehmer sich den Wert nicht auf den Erbteil anrechnen lassen muss. Andernfalls kann die Anordnung als "Teilungsanordndung" ausgelegt werden.

 

4. Testamentsvollstrecker

 

Sie können einen Testamentsvollstrecker benennen. Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die Ihre Anweisungen nach Ihrem Tod umsetzt. Diese Person sollte verantwortungsbewusst und zuverlässig sein. Denken Sie daran, Ihren Testamentsvollstrecker im Voraus zu informieren und sicherzustellen, dass er oder sie bereit ist, diese Rolle zu übernehmen. Ein Testamentsvollstrecker ist sinnvoll, wenn die Begünstigten verstritten sind oder z.B. im Ausland wohnen und sich nicht um die Nachlassauseinandersetzung kümmern können.

 

Tipp: In komplizierten Fällen sind Laien als Testamentsvollstrecker schnell überfordert. Wenn Sie unbedingt einen Testamentsvollstrecker benötigen, überlegen Sie, ob Sie hierfür nicht einem vergüteten Profi einsetzen.

 

5. Weitere Regelungen

 

Neben den Hauptregelungen gibt es eine Vielzahl weiterer Anordnungen, die häufig sinnvoll sind. Im Berliner Testament sollte z.B. über ein Supervermächtnis, eine Abänderungbefugnis, eine Pflichtteilssanktionsklausel und den Ausschluss der Anfechtung nachgedacht werden.

Auch bei der Verteilung von Immobilien gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die z.B. bei Auszahlungspflichten von Geschwistern o.ä. eine reibungslose Abwicklung gewährleisten.

 

6. Ist Ihr Testament kompliziert?

 

Wenn Sie nun nach Formulierungen suchen und sich nicht sicher sind, ob diese rechtssicher sind, gibt es nur eine Konsequenz: Holen Sie sich Unterstützung! Viele Erbrechtsstreitigkeiten entstehen, weil anhand unklarer Formulierungen der "wahre Erblasserwille" erforscht wird, der vom tatsächlichen Willen weit abweichen kann.

 

Tipp: Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt hat rechtssichere Textbausteine, die Sie dann abschreiben können. Die Erstellung eines Testaments durch einen Anwalt kostet einen Bruchteil dessen, was ein Erbstreit kostet.

 

7. Was gehört nicht in ein Testament?

 

Wichtig ist auch zu wissen, was nicht in ein Testament gehört:

  1. Persönliche Botschaften und Motive: Diese können dazu führen, dass Ihnen ein anderer Wille unterstellt wird oder Ihre Motiv sich als Irrtum herausstellt. Dies kann dann zur Anfechtung der Anordnungen führen, auch wenn Sie dies nicht wollten.
  2. Bestattungsverfügungen: Ihr Testament wird häufig erst Wochen oder Monate nach dem Tod eröffnet. Die Bestattung ist dann bereits erledigt. Die Bestattungsverfügung sollte extra errichtet werden.
  3. Dringende Angelegenheiten: Aus vorgenanntem Grund sollten auch keine Anweisungen für den unmittelbaren Todesfall im Testament stehen. Etwaige Angelegenheiten, die nach Ihrem Tod dringen erledigt werden müssen, sollten Sie auf einem gesonderten Schriftstück niederlegen.

 

8. Verfassen Sie Ihr Testament

 

Sobald Sie sich über Ihre Vermögensverhältnisse, Ihre Begünstigten und die Verteilung im Klaren sind, können Sie Ihr Testament verfassen. Ein Testament können Sie über einen Notar, oder eigenhändig errichten.

 

Tipp:

  • Eigenhändig bedeutet eigenhändig handschriftlich! Kein Computer, Schreibmaschine oder eine andere Person darf Ihr Testament schreiben! Es wäre sonst ungültig.
  • Ehegatten können ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichten. Hier genügt es, wenn ein Ehegatte den Text schreibt und unterschreibt und der andere Ehegatte nur unterschreibt.

 

9. Unterschreiben und datieren Sie Ihr Testament

 

Um Ihr Testament rechtlich bindend zu machen, muss es von Ihnen persönlich unterschrieben werden. Auch wenn die Angabe von Ort und Datum nicht zwingen ist, sollten Sie unbedingt auch Ort und Datum angeben. Denn wenn mehrere Testamente existieren und diese zeitlich nicht zugeordnet werden können, kann dies Probleme verursachen § 2247 Abs. 5 BGB.

 

10. Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf

 

Nachdem Sie Ihr Testament verfasst haben, ist es wichtig, es an einem sicheren Ort aufzubewahren.

 

Tipp: Sie können das Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Dort kann es nicht abhanden kommen und wird nach Ihrem Todesfall zeitnah eröffnet. Sie können es jederzeit aus der Verwahrung holen oder ein neues Testament errichten, welches das alte widerruft (auch wenn dieses noch im Gericht liegt).

 

Fazit

 

Das Gesetz gibt Ihnen zwar die Möglichkeit, ein Testament eigenhändig zu errichten. In komplizierten oder streitanfälligen Konstellationen sollten Sie unbedingt einen Experten zu Rate ziehen. Auslegungsfähige Laientestament sind häufig der Grund für sehr teure Erbstreitigkeiten, welche die Familie über Generationen verfeindet. Auch steuerlich kann ein Laientestament gut gemein sein, aber letztlich vermeidbare fünf- oder sechsstellige Erbschaftssteuern auslösen.

 

Tipp: Nehmen Sie zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt für Erbrecht in Anspruch und holen Sie sich eine ehrliche Einschätzung, ob Sie das Testament selbst errichten können bzw. wo Optimierungspotenzial besteht.

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